Blauzungenkrankheit

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Informationen zur aktuellen Seuchenlage und die Möglichkeit einer Impfung

(Stand: 28.03.2024)

BTV-3-Information über autogenen Imfpstoff-2024-03-28

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Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue – BT) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt.

Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Von der Blauzungenkrankheit (BT) sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen und Wildwiederkäuer betroffen.

Die Blauzungenkrankheit trat im Jahr 2006 erstmals bei Rindern und kleinen Wiederkäuern in Mitteleuropa auf und breitete sich auch in Deutschland sehr rasch flächendeckend aus. Durch die schnelle Einführung einer verpflichtenden Impfung mit inaktivierten Impfstoffen gelang es, die Seuche zu tilgen. Mit Wirkung vom 15.02.2012 hatte sich Deutschland als frei von Blauzungenkrankheit erklärt.

2019 wurde u.a. auch im Landkreis Trier-Saarburg wieder der Erreger der Blauzungenkrankheit (BTV-Serotyp 8) amtlich festgestellt.

Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission am 21.04.2021 ist eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) den Kategorien C+D+E zugeordnet. Das bedeutet, dass die Blauzungenkrankheit eine gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429 ist, die für einige Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet. Deutschland hatte entschieden, ein Tilgungsprogramm für die Blauzungenkrankheit zu erstellen, um wieder amtlich seuchenfrei zu werden. Dies ist auch gelungen, sodass seit dem 01.06.2023 ganz Deutschland wieder amtlich anerkannt frei von dem BTV-8 Virus geworden ist.

Nun ist im September 2023 zuerst in den Niederlanden und im Oktober auch in Belgien, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erneut das Virus in mehreren Beständen, überwiegend bei Schafen festgestellt worden. Damit wurde der Status „frei von der BT“ für das ganze Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wieder ausgesetzt.

Das restliche Bundesgebiet, somit auch Rheinland-Pfalz gelten weiterhin als BT-frei.

Derzeit ist gegen BTV-3 noch kein Impfstoff verfügbar, so dass die Tiere nicht wirksam gegen BTV-3 geschützt werden können. Alle betroffenen Tierarten zeigten deutliche Krankheitssymptome wie Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung und reduziertes Allgemeinbefinden.

  • Nähere und aktuelle Informationen zum Ausbruchsgeschehen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Landesuntersuchungsamt
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Paul-Ehrlich-Institut – Impfstoffe

Verbringungsregelungen

Die Verbringung von empfänglichen Tieren aus den drei betroffenen Bundesländern sowie den Niederlanden und Belgien in die anerkannt BT-freien Bundesländer und in freie Gebiete innerhalb der Europäischen Union wurde an tiergesundheitliche Bedingungen geknüpft, um die Verbreitung der Seuche über empfängliche Tiere zu verhindern. Es handelt sich hier unter anderem um die rechtzeitige Durchführung von Behandlungen mit Insektiziden oder Repellentien, Laboruntersuchungen mit negativem Befund und die Freiheit von klinischen Anzeichen der Krankheit. Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie all Informationen über die aktuellen Verbringungsregelungen, die Rechtsgrundlagen sowie die Tierhaltererklärungen, die für Tiere aus der Sperrzone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands vom Tierhalter auszustellen sind. Wenn Sie Tiere aus NRW oder NI kaufen möchten, achten Sie bitte darauf, dass Ihnen der Verkäufer die entsprechende Bescheinigung vorlegt.

Klicken Sie dafür auf folgenden Link:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der EU:

Bluetonge (Europa.eu)

Die verschiedenen Vordrucke für Tierhaltererklärungen stehen nachfolgend bereit:

Zuständige Personen:

Frau Dr. Ute Marx54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6Raum: 8Tel. (0651) 715-585
Herr Nicolas Kirch54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6Raum: 10Tel. (0651) 715-584
Frau Astrid Keil 54292 Trier, Karl-Benz-Straße 6Raum: 7Tel. (0651) 715-587
E-Mail:veterinaeramt [at] trier-saarburg [dot] de