Newcastle Krankheit

Impfungen von Hühnern und Truthühnern (Puten) gegen die Newcastle-Krankheit

Die Newcastle-Krankheit ist anzeigepflichtig und wird nach der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20.12.2005 bekämpft. Neben Maßnahmen im Seuchenfall umfasst dies insbesondere das Impfgebot.

Nach § 7 Abs. 1 der vorstehend genannten Verordnung hat der Besitzer eines Hühner- oder Truthuhnbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit derart impfen zu lassen, dass „im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist“. Die Tiere sollten daher entsprechend der Gebrauchsanweisung grundimmunisiert und in einem der Dauer der Immunität entsprechenden Intervall nachgeimpft werden.

Die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit gilt auch für Hobbyhalter von Hühnern oder Puten. Die Anzahl kleiner Hühnerhaltungen ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Seit April 2020 ist es für Hobbyhalter auch möglich, bei einem Tierarzt einen Impfstoff zu erwerben, der über das Trinkwasser verabreicht werden kann.

Nähere Informationen zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit, insbesondere für Hobbyhaltungen, können den folgenden Unterlagen entnommen werden:

Merklbatt für Geflügel- und Taubenhalter

Informationen zur Newcastle Disease
Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung StIKo Vet