Schulbuchausleihe

Aktuelle Informationen zur Schulbuchausleihe 2024/2025 (sowie Rückgabe 2023/2024)

Abgabefrist für den Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltlich): 15. März 2024

Zeitraum zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe von gedruckten Lernmitteln (gegen Gebühr): 17.05. bis 17.06.2024

Zeitraum zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe von digitalen Lernmitteln (gegen Gebühr): 17.05. bis 07.10.2024

Allgemeine Informationen

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.

Die Antragsstellung oder Onlinebestellung (siehe unten) muss jedes Jahr neu erfolgen! 

Die Schulbuchausleihe unterscheidet sich in die unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche Schulbuchausleihe (Ausleihe gegen Leihgebühr). Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html.

Für diese Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Trier-Saarburg können Sie bei der Kreisverwaltung einen Antrag stellen:

  • Balthasar-Neumann-Technikum Trier
  • Geschwister-Scholl-Schule Berufsbildende Schule Saarburg mit Außenstelle Hermeskeil
  • Grund- und Realschule plus Waldrach (Ruwertalschule)
  • Gymnasium Hermeskeil
  • Gymnasium Konz
  • Gymnasium Saarburg
  • Integrierte Gesamtschule Hermeskeil
  • Realschule plus Kell am See
  • Realschule plus mit Fachoberschule Konz
  • Realschule plus Saarburg
  • Stefan-Andres-Gymnasium Schweich
  • Stefan-Andres-Realschule plus mit Fachoberschule Schweich

Für alle anderen Schulen im Landkreis wenden Sie sich für die Antragstellung bitte an den Schulträger der Schule (Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde oder Private Träger).
Wichtig: Beim Besuch einer Förderschule muss kein Antrag gestellt werden.

Unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit)

Bei der unentgeltlichen Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen (s. u.) nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeits- und Übungshefte) auf Antrag kostenfrei (https://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern/fragen-antworten/lernmittelfreiheit-unentgeltliche-ausleihe.html).

Die Antragsformulare werden jedes Jahr im Januar an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Sie haben alternativ die Möglichkeit den Antrag unter nachfolgendem Link als PDF-Dateien auszudrucken (https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20242025.html) oder aber unseren Online-Antrag zu nutzen.

Sofern Ihr Kind im nächsten Schuljahr die Schule besuchen wird, ist es nicht erforderlich mit der Antragstellung zu warten, weil Ihr Kind z. B. versetzungsgefährdet ist oder eventuell die Schule wechselt. Die schulischen Daten werden bei Änderungen, für Sie automatisch, von der Schule im Schulportal aktualisiert.

Das Online-Antragsformular finden Sie hier!

Die Frist zur Antragsstellung endet jährlich mit dem 15. März

Reichen Sie bitte nur Kopien ihrer Unterlagen/Informationen ein. Originalbelege werden nicht zurückgesandt.

Die Einkommensgrenzen für die Schüler:innen im Haushalt sind dabei wie folgt: 

 der Eltern*:eines Elternteils:
ein Kind26.500 EUR22.750 EUR
zwei Kinder30.250 EUR26.500 EUR
drei Kinder34.000 EUR30.250 EUR
vier Kinder37.750 EUR34.000 EUR
jedes weitere Kind+ 3.750 EUR+ 3.750 EUR

*oder ein Elternteil mit Partner:in im Sinne des § 7 III Nr. 3 u. 3a SGB II

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr ist keine vorherige Antragstellung erforderlich.

 Entgeltliche Ausleihe (Schulbuchausleihe gegen Gebühr)

Für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr benötigen Sie ein Benutzerkonto. Über das Elternportal  können Sie Ihr Benutzerkonto aufrufen oder – falls Sie noch kein Benutzerkonto angelegt haben – einrichten. 

Für die Bestellung im Elternportal ist es nicht notwendig, die Verteilung der Schulbuchliste abzuwarten! Sie können alle benötigten schulischen Daten jederzeit in Ihrem Benutzerkonto einsehen. Der Lernmittelbedarf der Schüler passt sich bei Änderungen automatisch an.

Sie erhalten hierüber eine E-Mail mit der neu berechneten Leihgebühr. Sie haben nach jeder Änderung des Lernmittelbedarfes die Möglichkeit die Bestellung innerhalb von 14 Tagen zu stornieren.

Sofern Ihr Kind im nächsten Schuljahr die Schule besuchen wird, ist es nicht erforderlich, dass Sie mit der Bestellung warten, weil Ihr Kind z. B. versetzungsgefährdet ist oder eventuell die Schule wechselt. Die schulischen Daten werden bei Änderungen, für Sie automatisch, von der Schule im Schulportal aktualisiert.

Die Bestellung für das Schuljahr 2024/2025 kann in der Zeit vom 17.05. bis 17.06.2024 im Elternportal vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Teilnahme entnehmen Sie bitte dem von der Schule ausgeteilten Elternbrief bzw. den Allgemeinen Informationen am Ende dieser Seite.

Digitale Lernmittel

Wenn die Schule Ihres Kindes digitale Lernmittel verwendet, können für die Schülerin bzw. den Schüler auch nur diese digitalen Lernmittel über das Elternportal bestellt werden. Eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe für gedruckte Lernmittel ist hierfür nicht erforderlich. Auch die digitalen Lernmittel müssen innerhalb eines vom Ministerium festgelegten Bestellzeitraums bestellt werden. Nicht alle Lizenzen können individuell beschafft werden, sodass eine Teilnahme am „digitalen Bücherregal“ vom Bildungsministerium empfohlen wird. Für die digitalen Lernmittel ist eine Lizenzgebühr zu zahlen.

Schülerinnen und Schüler die unentgeltlich an der Ausleihe teilnehmen, bekommen auch die digitalen Lernmittel gestellt.

Die digitalen Lernmittel für das Schuljahr 2024/2025 können vom 17.05. bis 07.10.2024 im Elternportal bestellt werden.

Rückgabe der entliehenen Bücher und Schadensersatz

Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie sind pfleglich zu behandeln und zu einem vom Schulträger festgelegten Zeitpunkt unbeschädigt zurückzugeben. Die Termine werden von den Schulen mitgeteilt.

Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben, machen sich die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.

Sollte eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer der Schulbuchausleihe die Schule vor Schuljahresende verlassen, sind alle ausgeliehene Lernmittel unverzüglich zurückzugeben.

Rückgabefrist Schuljahr 2023/2024: 12.07.2024
Rückgabefrist Schuljahr 2024/2025: 04.07.2025

Allgemeine Informationen zur Schulbuchausleihe/Lernmittelfreiheit:

Die Teilnahme an der Ausleihe wird, wie bereits oben erwähnt, nicht von Schuljahr zu Schuljahr übertragen, auch nicht in der gymnasialen Oberstufe! Die Antragstellung oder Onlinebestellung muss jedes Jahr neu erfolgen.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen der Kreisverwaltung bzw. Ihres Schulträgers.

 
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Abteilung 5, Schulen und Bildung

Frau Beate Weber
Tel.: 0651/715-337
E-Mail: schulbuchausleihe [at] trier-saarburg [dot] de