Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier Tel (0651) 715 - 0 Fax (0651) 715 - 200 Sprechzeiten: Bürgerbüro Montag / Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag / Mittwoch 07:00 - 16:30 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr Fachämter:
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Ferienspaß: Anmeldungen ab dem 16. Januar Auch im Jahr 2018 veranstaltet die Kreisjugendpflege in den ersten beiden Wochen der Sommerferien vom 25. Juni bis zum 6. Juli 2018 wieder den traditionellen Ferienspaß. Die Anmeldungen zu der Maßnahme werden am 16. Januar 2018 von 14 bis 17 Uhr persönlich im Sitzungssal der Kreisverwaltung oder telefonisch unter 0651-715-400 entgegengenommen. Anmeldungen sind außerdem möglich ab dem 17. Januar zu den normalen Dienstzeiten der Kreisverwaltung. Da der Andrang bei der Ferienaktion jedoch erfahrungsgemäß groß ist, sollten die Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Kinder möglichst früh anmelden, da bei der Platzvergabe unter anderem der Eingang der Anmeldungen ausschlaggebend ist. Pro Person, die die Anmeldung für den Ferienspaß vornimmt, dürfen bis zu fünf Kinder angemeldet werden. An der Ferienaktion des Kreises teilnehmen können Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Sofern ein älteres Geschwisterkind teilnimmt, darf das jüngere Geschwisterkind bereits im Alter von 7,5 Jahren mitmachen. Die Kosten für den Ferienspaß des Landkreises belaufen sich für das erste Kind auf 150 Euro. Fahren zwei oder mehr Kinder einer Familie mit, so betragen die Kosten insgesamt 190 Euro. In dem Preis inbegriffen sind die Betreuung der Kinder, die Eintrittsgelder, die Kosten für den Bustransfer sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Verpflegung der Kinder ist durch die Eltern zu gewährleisten. Das Kreisjugendamt weist darauf hin, dass es sich bei der Anmeldung um eine Voranmeldung handelt. Einen sicheren Platz haben nur diejenigen, die bis Ende März eine schriftliche Bestätigung der Kreisverwaltung erhalten und den dort beigefügten Anmeldebogen innerhalb der genannten Frist an die Kreisjugendpflege zurücksenden. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so werden die Kinder zunächst auf einer Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldung geführt. Schriftliche Absagen werden nicht versendet. |
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