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04.03.2010
Einführung einer Schulbuchausleihe - Antragsfrist endet am 15. März

Neuregelung der Lernmittelfreiheit ab dem Schuljahr 2010/2011

 

Schulbücher können künftig ausgeliehen werden

 

Der Entwurf der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln sieht für das kommende Schuljahr die Einführung eines Ausleihsystems für Schulbücher vor.

 

Die neuen Bestimmungen gelten zunächst für die Klassen 5 bis 10 an allgemein bildenden Schulen. Für die Klassen 11 bis 13, für Grundschulen und Berufsbildende Schulen bleibt die Lernmittelfreiheit in Form des Gutscheinsystems zunächst erhalten. An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.

 

Die neue Verordnung sieht vor, dass Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher, notwendige ergänzende Druckschriften und Arbeitshefte auf Antrag kostenlos erhalten (unentgeltliche Ausleihe).

 

Eltern, deren Einkommen über diesen Grenzen liegt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen (entgeltliche Ausleihe). Hierfür ist kein schriftlicher Antrag notwendig; die Anmeldung erfolgt seitens der Eltern über das Internet-Portal (Näheres s. „Ausleihe gegen Entgelt“).

 

Unentgeltliche Ausleihe:

 

Ein Antrag auf unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern ist bis zum 15. März 2010 bei dem Schulträger (Behörde) zu stellen, dessen Schule die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2010/2011 voraussichtlich besuchen wird. Dazu ist der Vordruck zu verwenden, der bereits in den Schulen verteilt wurde. Sofern weitere Anträge benötigt werden, können diese entweder im Sekretariat der besuchten Schule abgeholt oder aus dem Internet heruntergeladen werden.

 

In Ausnahmefällen kann auch nach dem 15. März noch ein Antrag gestellt werden.

 

Anspruch auf unentgeltliche Ausleihe haben Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/2011 eine der nachfolgenden Schulen im Landkreis Trier-Saarburg besuchen, ist der Antrag auf unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zu stellen:

 

Gymnasium Hermeskeil, Gymnasium Konz, Gymnasium Saarburg, Stefan-Andres-Gymnasium Schweich, Erich-Kästner-Realschule plus Hermeskeil, Realschule plus Kell am See-Zerf, Hermann-Staudinger-Realschule plus Konz, Realschule plus Saarburg, Stefan-Andres-Realschule plus Schweich, Realschule plus Waldrach, Integrierte Gesamtschule Hermeskeil.

 

Die Anträge können direkt an die Kreisverwaltung übersandt (Postfach 26 20, 54216 Trier), aber auch im Schulsekretariat abgegeben werden.

 

Damit eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann, ist der Antrag möglichst bis zum 15. März 2010 mit den notwendigen Einkommensnachweisen (maßgebend ist das Einkommen 2008) vorzulegen.

 

Ausleihe gegen Entgelt:

 

Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt ist freiwillig. Ausgeliehen werden Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften.

 

Das Entgelt richtet sich nach der grundsätzlichen Verwendungsdauer der Bücher. Es beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Lernmittel ein Drittel, für zwei- oder dreijährig verwendete Lernmittel ein Sechstel des Ladenpreises.

 

Wer Lernmittel ausleihen möchte, kann sich in der Zeit vom 29. April bis 16. Mai 2010 über das Internetportal http://www.lmf-online.rlp anmelden. Mit der Anmeldung wird verbindlich die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe erklärt und eine Einzugsermächtigung für das zu zahlende Entgelt erteilt. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten bis 28. April 2010 von der Schule eine weitere Information zur Ausleihe gegen Entgelt. Die darin mitgeteilte individuelle Kennung wird zur Anmeldung im Internetportal benötigt.

 

Weitere Informationen und Download der Antragsvordrucke unter www.lmf-online.rlp.de.

 

Auskünfte im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren erteilt Sylvia Schneider, Telefon 0651/715-413, Email: sylvia.schneider@trier-saarburg.de (Montag bis Freitag außer Mittwoch)

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