Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier Tel (0651) 715 - 0 Fax (0651) 715 - 200 Sprechzeiten: Bürgerbüro Montag - Donnerstag 07:00 - 17:30 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr Fachämter: Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |
Der Kreistag tagt unter dem Vorsitz des Landrats. Die Beschlüsse des Kreistages sind Aufträge und damit Arbeitsgrundlagen für die Kreisverwaltung. Selbstverständlich hat er auch über die Ausführung seiner Beschlüsse zu wachen, kraft Gesetzes stehen ihm über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises umfassende Unterrichtungs- und Kontrollrechte zu. Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, insbesondere über den Haushaltsplan und die Satzungen des Kreises. Dazu gehören auch die mittel- und langfristigen Planungen für eine möglichst gleichwertige Entwicklung der Lebensverhältnisse im Kreisgebiet. Insbesondere gehören hierzu wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie der Kreisstraßenbau, der Bau und die Unterhaltung der Schulen in der Trägerschaft des Kreises, die Förderung von Kindertagesstätten und die Beteiligung bei kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen (Zweckverbänden) auf vielen Feldern der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Kreistag als die Vertretung der Bürger des Landkreises wird alle 5 Jahre gewählt. Ihm gehören nach der Wahl vom 7. Juni 2009 sechs Fraktionen und Gruppierungen an: die CDU mit 19 Mitgliedern, SPD 12, FWG 7, Bündnis 90/DIE GRÜNEN 4, die FDP 3 Mitglieder und die Bürger für Bürger (BfB) 1 Mitglied. Die konstituierende Sitzung des neuen Kreistages fand am 6. Juli 2009 statt. Das Foto zeigt die neugewählten Kreistagsmitglieder vor der Kreisverwaltung.
Kreisvorstand Drei ehrenamtliche Kreisbeigeordnete sind die Vertreter des Landrates im Verhinderungsfalle. Landrat und Kreisbeigeordnete bilden den Kreisvorstand. Landrat: Günther Schartz Fraktionen des Kreistags
Der Kreistag hat eine ganze Reihe von Fachausschüsse, die Beschlußempfehlungen erarbeiten oder auch selbständig entscheiden. Eine besondere Bedeutung unter den Ausschüssen kommt dem Kreisausschuss zu, dem die Vorbereitung aller Kreistagsbeschlüsse vorbehalten ist. Dazu zählen beispielsweise auch Auftragsvergaben für größere Baumaßnahmen, Zuschußbewilligungen sowie bestimmte Personalangelegenheiten.
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