Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

EinbürgerungSie leben schon lange hier und fühlen sich zu Hause? Sie haben ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht? Vielleicht haben Sie bereits darüber nachgedacht Deutsche / Deutscher zu werden, sind sich aber nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?

Nachdem Sie schon längst Rheinland-Pfälzerin oder Rheinland-Pfälzer sind, können Sie wahrscheinlich auch auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit würden Sie alle Rechte und Pflichten einer Staatsbürgerin / eines Staatsbürgers dieses Landes erhalten: Sie hätten die vollen Rechte bei Wahlen: Sie könnten wählen gehen und sich wählen lassen. Sie könnten den Kurs Ihrer Gemeinde (oder Stadt) und des Landes mitbestimmen. Sie könnten dann auch mitbestimmen, wofür Ihre Steuergelder ausgegeben werden sollen. Die deutsche Staatsangehörigkeit, das Bekenntnis zu unserem Staat und unserer Gesellschaft würde Ihnen auch im Alltag vieles leichter machen: Sie müssten sich künftig nicht mehr um aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten kümmern. Und Sie können in viele Länder reisen, für die Sie jetzt vielleicht noch ein Visum brauchen. Von diesen Vorteilen sind Sie möglicherweise nur durch einen Antrag entfernt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.einbuergerung.rlp.de

Hier finden Sie nützliche Informationen:

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Hier können Sie selbst testen, ob Sie die Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Wenn Sie eine oder mehrere der genannten Punkte nicht mit ja beantworten können, lassen Sie sich bitte nicht abschrecken! Zu einigen Voraussetzungen sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die in Ihrem konkreten Fall womöglich zutreffen. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von uns beraten. Diese Beratung ist unverbindlich und gebührenfrei.

  • Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Kürzere Aufenthaltszeiten können ausreichen, z.B. bei Ehe mit deutschem/r Ehepartner/in oder bei eingetragener Lebenspartnerschaft, bei besonderen Integrationsleistungen, bei erfolgreich abgeschlossenem Integrationskurs.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis, die auf einen dauerhaften Aufenthalt ausgerichtet ist (z.B. Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug).
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten. Wenn Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben sind Ausnahmen möglich, z.B. wenn Sie Ihre kleinen Kinder betreuen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse. Ausnahmen sind möglich, z.B. wenn Sie 60 Jahre oder älter sind.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt und es wird nicht wegen einer Straftat gegen Sie ermittelt.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie müssen grundsätzlich Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Es gibt weitere Ausnahmen, z.B. wenn der Herkunftsstaat die Aufgabe Ihrer Staatsangehörigkeit nicht zulässt oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht.
  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro pro Kind.

Aktuelles zum Brexit

Was die Frage des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit angeht, ist –Stand 10.07.2020- zur Vermeidung der Aufgabe der britischen Staatsangehörigkeit die Einbürgerung bis spätestens 31.12.2020 zu beantragen.

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